Errichter: Eußerthaler Klosterhof
Jahr: 1456
Stelle: links von der L 507, Richtung Römerberg
Koordinaten: 49.26 246, 8.36 498
Historie:
Erstmalig schriftlich erwähnt, wurde dieser Galgenplatz in einer Urkunde aus dem Jahre 1456. Darin heißt es u. a.: „… ein halben Morgen nahe dem Berg (Rheinhochufer), das Galgen Plätzlein genannt …“!
Dies Ganze stand damals auf dem Acker des hiesigen Eußerthaler Klosterhofes.
Hinrichtungen waren gewöhnlich „in loco delici“ („am Platz der Tat“), wie es nachfolgend auch die von Kaiser Karl V. eingeführte Karolingischen Halsgerichtsordnung von 1532 vorschrieb.
Der aufgestellte Galgen und die Leichen der Hingerichteten sollten Vorbeiziehende von weiteren Vergehen abschrecken. Das zeigt die Hinrichtung 1713 eines Lingenfelders.
1840 wurde der 140 qm kleine Platz, das Galgenplätzel, mit der Plannummer 2356 im Katasterregister im Besitz der Gemeinde eingetragen.
Dass Überliefertes über den Platz nicht verloren ging, ließ Schulrektor Fritz Ackermann, ein Lingenfelder Obstbaupionier, am 12. Dezember 1956 an dieser Stelle einen Mammutbaum pflanzen. Unter diesen Wurzeln wurde eine Flasche samt Urkunde eingegraben. Leider überlebte der Mammutbaum nicht lange und die Flasche samt Urkunde verschwand ebenso.
Am 9.11.1931 berichtete auch die nationalsozialistische Zeitung Westmark“ über das „Galgenplätzl“: „Das dort die Gemeinde einen in weiter Umgebung bekannten, inzwischen uralten, altersschwachen Birnbaum, als Brennholz versteigern ließ“.
Früher wurden über das „Galgenplätzl“ auch Geistergeschichten erzählt. So sollen in mondhellen Nächten, in der Mitternachtsstunde, die Seelen unschuldig Hingerichteter über den angeblichen Hinrichtungsplatz schweben, bis ihre in alle Ewigkeit verlorene Ehre wieder hergestellt wird. Vielleicht blieb das „Galgenplätzel“ über Jahrhunderte auch wegen seinem gruseligen Namen von den direkten Angrenzern unangetastet und vorm Abriss bewahrt.