Information zur Straßenreinigung

Aufruf an alle Bürgerinnen und Bürger

In der Ortsgemeinde Lingenfeld übernehmen die Anlieger die Reinigung der öffentlichen Flächen vor ihrem Grundstück. Diese Verpflichtung ist in der Satzung zur Straßenreinigung der Ortsgemeinde Lingenfeld rechtlich festgelegt.

Viele Anlieger kümmern sich in vorbildlicher Weise darum, dass Straßen und Gehwege von Laub, Schmutz und Unrat befreit werden. Das ist für uns alle angenehmer und sieht sauber und gepflegt aus. Es reduziert außerdem die Gefahr, dass jemand stolpert und sich vielleicht sogar verletzt.

Bei diesen Anliegern möchten wir uns herzlichst bedanken.

Gleichzeitig werden diejenigen gebeten, die dieser Verpflichtung bisher keine oder wenig Aufmerksamkeit geschenkt haben, vor oder auch hinter ihren Grundstücken tätig zu werden.

Hier die wichtigsten Regelungen:

Öffentliche Straßen, im Sinne der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde Lingenfeld, sind die dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze.

Zu den öffentlichen Straßen gehören insbesondere:

  1. Gehwege einschließlich der Durchlässe und Fußgängerstraßen
  2. Fahrbahnen
  3. Radwege
  4. Parkplätze
  5. Promenadenwege (Sommerwege und Bankette)
  6. Straßenrinnen, Einflussöffnungen der Straßenkanäle und Seitengräben

einschließlich der Durchlässe

  1. Böschungen und Grabenüberbrückungen
  2. Sichtflächen innerhalb des Straßenraumes

Dazu gehören auch die Wege zum Bolzplatz, Weg zur Lochmühle, Martin-Luther-Pfad usw.

Wichtig!

Bitte entsorgen Sie Abfall, Unrat  und Grünschnitt ordnungsgemäß. Nicht in den Straßenrinnen, Seitengräben etc. Der Umwelt zuliebe!

Die Straßenreinigung ist immer dann zu erledigen, wenn die Straße/der Gehweg verschmutzt sind.

Ihre Ortsgemeinde Lingenfeld

 

Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen OG LIN