Ortsgemeinde Lingenfeld
  • Startseite
  • Rathaus
    • Rathaus
    • Infos vom Bürgermeister
    • Anfahrt
    • Ratsmitglieder
    • Stellenausschreibung
  • Wohnen in Lingenfeld
    • Veranstaltungen
    • Regelmäßige Termine
    • Tourismus
    • Vereine
    • Impressionen
  • Informatives
    • Mängelmelder
    • Branchenverzeichnis
    • Umweltschutz
    • Geschichte
    • Partnerschaft
    • Heimatbrief
    • Grundwissen der Kommunalpolitik
    • Protestantische Kirchengemeinde
    • Katholische Kirchengemeinde
  • Einrichtungen
    • Kita mit Hort Druslachpiraten
    • Kita St. Elisabeth
    • Kita Raupe Nimmersatt
    • Bücherei
    • Jugendzentrum
    • Realschule PLUS
    • Grundschule Lingenfeld
    • VHS Lingenfeld
    • Bauhof
  • Amtliche Mitteilungen
    • Konsolidierungsvertrag
    • Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde Lingenfeld
  • Projekte
    • Goldberghalle
    • Discounter
    • Ärzteversorgung in Lingenfeld
    • Brücke Kolpingstraße
  • Senioren
  • Suche
  • Menü
  • Youtube
  • Facebook

PROJEKTE

Discounter

Allgemeines

Das Gelände des alten Penny Marktes wurde von der Ortsgemeinde Lingenfeld vor der Amtszeit von Bürgermeister Kropfreiter an einen Investor verkauft.  Der alte Markt hatte eine Verkaufsfläche von 800 qm. Eine Ansiedlung eines Marktes in dieser Größe ist durch den Investor nicht möglich, da Discounter in dieser Größe keinen Markt ansiedeln. Um einen größerer Discounter anzusiedeln bedarf es eines neuen Flächennutzungsplanes. Weitere Ausführungen dazu finden Sie unten.

15.12.2020

Bürgermeister Kropfreiter berichtet, dass der Verbandsgemeinderat über alle Einlassungen zum Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde Lingenfeld entschieden hat. Das Verfahren kann jetzt weiter gehen und der FNP kann nochmals offengelegt werden. Ohne den gültigen FNP kann die Ortsgemeinde keinen Bebauungsplan am alten Penny Markt aufstellen. Ohne den Bebauungsplan kann dort kein Discounter gebaut werden.

10.11.2020

Das Einzelhandelskonzept wurde vom Verbandsgemeinderat abgesegnet. Der Investor ist aktiv auf der Suche nach einem Discounter. Die Ortsgemeinde hofft, dass der Flächennutzungsplan (FNP) Mitte des Jahres 2021 rechtskräftig wird. Die Aufstellung des Bebauungsplanes, der von der Ortsgemeinde beschlossen werden kann, wird dann zügig umgesetzt.

18.08.2020

Im Zusammen­hang mit dem durch die Verbandsgemeinde Lingenfeld aufzustellenden Flächennutzungsplan gab es Stellungnahmen hinsichtlich der Entwicklung des Einzelhandelsstandortes „ehemaliger Penny Markt“. Das Einzelhandelskonzept wurde dahingehend geändert, dass an der Schwegenheimer Str. nur ein Dis­counter zulässig sein wird. Der Gemeinderat wurde über das geänderte Einzelhandels- und Nahversor­gungskonzept informiert.

10.07.2020

Aufgrund der Coronakrise muss der Entwurf des Flächennutzungsplanes nochmals öffentlich ausgelegt werden. Außerdem muss das Einzelhandelskonzept aufgrund von Einlassung überarbeitet und neu genehmigt werden.

28.11.2019

Einen längeren Vortrag hielt Ortsbürgermeister Kropfreiter in der Einwohnerversammlung zu dem geplanten Discounter in der Schwegenheimer Straße. Nach seinen Ausführungen sind im Einzelhandelskonzept der Verbandsgemeinde 1.200 qm für Lingenfeld geplant. Dies muss allerdings noch genehmigt werden. Dann muss vom Verbandgemeinderat ein Flächennutzungsplan beschlossen werden. Dabei sind alles sechs Ortsgemeinde und weitere 41 Institutionen zu beteiligen. Außerdem wird dazu ein Raumordnungsplan der Metropolregion Rhein-Neckar benötigt.  Erst dann kann ein Bebauungsplan aufgestellt werden um einen weiteren Markt zu bauen.

Ortsgemeinde Lingenfeld
Ortsbürgermeister Markus Kropfreiter
Hauptstraße 58
D -67360 Lingenfeld
Telefon: 06344 / 93 85 89
Fax: 06344 / 93 85 64
E-Mail: kontakt@lingenfeld.de

Impressum

Datenschutzerklärung

Konsolidierungsvertrag

 

Abonniere unseren Newsletter

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier

Prüfe deinen Posteingang oder Spam-Ordner, um dein Abonnement zu bestätigen.

Nach oben scrollen
Hinweispflicht zu Cookies

Webseitenbetreiber müssen, um Ihre Webseiten DSGVO konform zu publizieren, ihre Besucher auf die Verwendung von Cookies hinweisen und darüber informieren, dass bei weiterem Besuch der Webseite von der Einwilligung des Nutzers in die Verwendung von Cookies ausgegangen wird.

Der eingeblendete Hinweis Banner dient dieser Informationspflicht.

Sie können das Setzen von Cookies in Ihren Browser Einstellungen allgemein oder für bestimmte Webseiten verhindern. Eine Anleitung zum Blockieren von Cookies finden Sie hier.

WordPress Plugin Entwicklung von BST Systemtechnik
Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.
Weitere Informationen