Infos vom Bürgermeister
Auslegungshilfe Sommer 2020
Die 10. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz gilt bis zum 31. August 2020. Damit Sie wissen, was geht und was nicht geht, haben wir hier von A wie „Allgemeines“ bis U wie „Untersagt“ die wichtigsten Punkte allgemeinverständlich für Sie aufbereitet