Infos vom Bürgermeister
Sehr geehrte Grundstückseigentümerinnen,
sehr geehrte Grundstückseigentümer.
Der Ortsgemeinderat Lingenfeld hat in seiner Sitzung am 21.09.2021 die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Lingenfeld (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) beschlossen.
Die Satzung wird in Kürze im Amtsblatt der Verbandsgemeinde veröffentlicht.
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft. Das bedeutet, dass alle ab dem 01.01.2021 begonnenen Straßenausbaumaßnahmen über wiederkehrende Beiträge abgerechnet werden.
In Lingenfeld wurden drei Abrechnungseinheiten gebildet.
Die Abrechnungseinheit 1 beinhaltet die bebaute Ortslage (Dorfgebiet). Die Abrechnungseinheit 2 wurde gebildet aus dem Gebiet des Gewerbeparks Schwenk. Die Abrechnungseinheit 3 aus dem Gewerbegebiet Lachenäcker.
Die Begründung zur Bildung der drei Abrechnungseinheiten können Sie aus den Anlagen 1 und 2 zur Satzung entnehmen, welche mit dem Satzungstext veröffentlicht werden.
Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke innerhalb der jeweiligen Abrechnungseinheiten.
Die Gemeinde beteiligt sich bei der Abrechnungseinheit 1 mit 30 % an den Straßenausbaukosten.
Bei der Abrechnungseinheit 2 und 3 jeweils mit 25 % der Straßenausbaukosten.
Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse. Diese betragen 20 % je zulässigem Vollgeschoss.
Der jeweilige Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Jahr.
Für Grundstücke, die erst kürzlich zu Erschließungs- oder Ausbaubeiträgen herangezogen wurden, sieht die Satzung eine Verschonungsregelung vor. Das bedeutet, dass diese Grundstücke für einen Zeitraum von 20 Jahren bei kompletter Herstellung der Verkehrsanlage nicht zu wiederkehrenden Beiträgen herangezogen werden.
Als nächsten Schritt wird die Verwaltung alle beitragspflichtigen Grundstücke innerhalb der jeweiligen Abrechnungseinheiten erfassen. Nach Erstellung des Datenbestandes erhalten alle beitragspflichtigen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer der jeweiligen Abrechnungseinheit einen Grundlagenbescheid (Feststellungsbescheid) über ihre beitragspflichtige Fläche.
Sie haben dann die Möglichkeit diesen entsprechend zu überprüfen.
Zahlungsbescheide ergehen erst, wenn tatsächlich Ausgaben für Straßenausbaumaßnahmen getätigt wurden mit Ablauf des jeweiligen Jahres.
Sollten Sie noch Fragen zur Einführung der wiederkehrenden Beiträge haben, dann wenden Sie sich bitte an Herrn Lehr, Telefonnummer 06344/509240.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung