Infos vom Bürgermeister
Infos zur Brücke an Kolpingstraße
Eine Ortsgemeinde darf Aufträge an Firmen nur bis zu einer Höhe von 3.000,00 € ohne Ausschreibung vergeben. Ab dem Betrag von 3.000,00 € sind Ausschreibungen vorgeschrieben. Der Ortsbürgermeister und die Beigeordneten dürfen nach der Ausschreibung Aufträge nur bis 5.000,00 € vergeben. Alles andere muss in die Ausschüsse oder den Gemeinderat. Die Bauabteilung, die für die Abwicklung zuständig ist, ist bei der Verbandsgemeinde angesiedelt. Dort werden die Aufträge für alle sechs Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Lingenfeld bearbeitet.
An dieser Stelle noch ein paar Ausführungen zum Thema Brücke an der Kolpingstraße. Aufgrund einer Verfolgungsjagd über die Brücke wurde die Brücke im August 2019 untersucht. Bei der Untersuchung wurde festgestellt, dass die Statik der Brücke extreme Mängel aufweist. Im Anschluss daran hat die Bauabteilung der Verbandsgemeinde ein Fachbüro beauftragt zu untersuchen inwieweit die Schäden durch die Überfahrt entstanden sind. Solche Gutachten können nur von Fachingenieuren erstellt werden. Nach Vorlage des Ergebnisses dieser Begutachtung musste ein Fachbüro gefunden werden, dass auf Holzbrücken spezialisiert ist. In der jetzigen Situation im Bauwesen sind solche Büros massiv ausgelastet. Eine komplette Hauptuntersuchung wurde dann im am 31.03.2020 durchgeführt. Sofort nach Eingang des Gutachtens wurden weitere Maßnahmen zur Beauftragung von Fachfirmen in die Wege geleitet. Das uns vorliegende Gutachten enthält Maßnahmen, mit denen die Brücke als Notmaßnahme so ertüchtigt werden kann, dass man wieder sicher über sie gehen oder mit dem Fahrrad befahren kann. Drei Holzbau-Firmen haben sich die Brücke zusammen mit dem von uns beauftragten Ingenieur am Dienstag angesehen und konnten uns zusagen, dass sie die Arbeiten, die notwendig sind, auch ausführen können. Natürlich muss der Eingang der Angebote abgewartet werden.
Im Anschluss an die Arbeiten erfolgt halbjährlich eine Kontrolle, damit die Brücke weiter als sicherer Überweg genutzt werden kann.
Diese Notmaßnahme verschafft uns Zeit, um gemeinsam mit dem Bauausschuss, dem Rat, der Verwaltung und dem beauftragten Ingenieurbüro eine dauerhafte Lösung zu finden. Diese könnte entweder heißen: Sanierung, Abriss und Neubau oder ebenerdiger, beschrankter Übergang.
Timo Freund
1. Beigeordneter