Konsolidierungsvertrag
Die teilnehmende Kommune informiert die zuständige Aufsichtsbehörde jeweils zum 30. November des Haushaltsjahres unaufgefordert über die erreichte Umsetzung des Konsolidierungsvertrages im Haushaltsvorjahr. Dies betrifft sowohl den Konsolidierungsbeitrag (Vorlage der entsprechenden Anlage zum Jahresabschluss) als auch den erzielten Stand der Liquiditätskreditbelastungen (Vorlage des Konsolidierungspfades gemäß Muster 5 des Leitfadens). Die Nachweise und der Konsolidierungsvertrag werden gleichzeitig auf der Internetseite der teilnehmenden Kommune eingestellt.
Konsolidierungsvertrag_Lingenfeld